5.1.2. Kirchenverwaltung
Erika Edel, Stefan Roßkopf, Karl Braun
und Heinrich Grob (nicht auf dem Bild)
Die Kirchenverwaltung – Ein Schlüsselgremium
Die Kirchenverwaltung ist in den sechs Jahren ihrer Amtszeit für die Vermögensverwaltung und für die rechtliche Vertretung der Kirchenstiftung zuständig. Die Kirchenverwaltung vertritt die Kirchenstiftung sowohl nach innen als auch nach außen in allen rechtlichen Angelegenheiten. Sie entscheidet den Haushalt und trägt die Verantwortung für das Stiftungsvermögen.
Zu ihren Aufgaben gehören im Einzelnen:
• Entscheidung über die Zweckverwendung der vorhandenen Mittel im Rahmen der Aufgaben der Kirchenstiftung
• Bereitstellung des Sachbedarfs für die Seelsorge vor Ort (Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, etc.)
• Personalverantwortung und Genehmigung von Personalanstellungen für die Kirchenstiftung
• Verantwortung für den Gebäudebestand
• Beratung und Beschluss von Baumaßnahmen (z. B. Renovierung der historischen Kirchenorgel)
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